3. April 2021
Zur Bekämpfung von Wespen und die vollständige Zerstörung von Wespennestern müssen generell triftige Gründe vorliegen. Arten, wie zum Beispiel Hornissen, Bienen oder Hummeln, sind lediglich umzusiedeln und sind streng geschützt. Mit einer Genehmigung der Tierschutzbehörde können Bauten und Nester der Nützlinge aber von der örtlichen Feuerwehr oder einem Imker beseitigt werden.